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EEG 2023 & Solarpaket I: Vergütung, Eigenverbrauch und Steuern für Solaranlagen

Kompletter Leitfaden zum EEG 2023: Vergütungssätze, Eigenverbrauchsregeln, Solarpaket I-Änderungen, Steuerfreiheit und Direktvermarktung. Für Installateure und Betreiber.

Nirav Dhanani

Verfasst von

Nirav Dhanani

Co-Founder · SurgePV

Rainer Neumann

Geprüft von

Rainer Neumann

Editorial contributor · SurgePV

Veröffentlicht ·Zuletzt geprüft ·Regulierungsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das Herzstück der deutschen Solarförderung. Die Fassung 2023, ergänzt durch das Solarpaket I von 2024, hat das Regelwerk grundlegend modernisiert. Dieser Guide erklärt Vergütung, Eigenverbrauch, Steuern und Direktvermarktung — mit aktuellen Zahlen für 2026.

Letzte Novelle
Solarpaket I (Mai 2024)
Gültig seit
1. Januar 2023
Zuletzt geprüft
Mai 2026

Wichtig: 12-Monats-Frist für Vergütungsantrag

Der EEG-Vergütungsantrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme gestellt werden. Verspätete Anträge führen zu einem Vergütungsverlust für die verstrichene Zeit. Der Antrag wird beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht, nicht beim BNetzA.

EEG-Vergütungssätze 2026: Die aktuellen Zahlen

Die EEG-Vergütung wird jährlich angepasst. Die Werte für 2026 gelten für Anlagen, die ab Februar 2026 in Betrieb genommen werden.

Vergütungssätze nach Anlagenkategorie

Anlagenkategorie Leistungsbereich Vergütung 2026 Gültig für Inbetriebnahme
Kleine Dachanlagen Bis 10 kW 8,60 ct/kWh Ab Feb 2026
Mittlere Dachanlagen 10–40 kW 7,90 ct/kWh Ab Feb 2026
Große Dachanlagen 40–300 kW 6,20 ct/kWh Ab Feb 2026
Freiflächen (klein) Bis 300 kW 8,20 ct/kWh Ab Feb 2026
Freiflächen (mittel) 300 kW–10 MW 5,80 ct/kWh Ab Feb 2026
Freiflächen (groß) Über 10 MW Ausschreibung -

Die Vergütung wird über 20 Jahre garantiert (ab Inbetriebnahmedatum). Der Vergütungssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant — es gibt keine jährliche Degression für bereits vergütete Anlagen.

Vergütung vs. Marktpreis

Jahr EEG-Vergütung (10 kW Dach) Durchschnittlicher Börsenpreis Eigenverbrauchswert
2022 6,49 ct/kWh 23,5 ct/kWh 32 ct/kWh
2023 8,60 ct/kWh 9,2 ct/kWh 35 ct/kWh
2024 8,60 ct/kWh 8,1 ct/kWh 38 ct/kWh
2025 8,60 ct/kWh 9,5 ct/kWh 40 ct/kWh
2026 8,60 ct/kWh ~10 ct/kWh 40 ct/kWh

Der Wert des Eigenverbrauchs liegt deutlich über der EEG-Vergütung. Ein Haushalt mit 30% Eigenverbrauchsquote und einer 10-kW-Anlage spart jährlich etwa 350–450 Euro gegenüber der Volleinspeisung.

Eigenverbrauch: Steuerfrei und wirtschaftlich

Eigenverbrauch ist das wirtschaftlichste Modell für die meisten Solaranlagenbetreiber in Deutschland. Seit dem Solarpaket I ist der steuerfreie Eigenverbrauch deutlich attraktiver geworden.

Steuerliche Behandlung

Anlagenleistung Umsatzsteuer Einkommensteuer Gewerbesteuer
Bis 30 kW Frei Frei Nicht relevant
30–100 kW Pflicht (aber Vorsteuerabzug) Pflicht Nicht relevant
Ab 100 kW Pflicht Pflicht Prüfen

Die 30-kW-Grenze ist die wichtigste Schwelle für private und gewerbliche Betreiber. Darunter ist der Eigenverbrauch vollständig steuerfrei — ohne Meldung, ohne Anmeldung, ohne Buchhaltung.

Was zählt als Eigenverbrauch

Eigenverbrauch umfasst:

  • Direkter Eigenverbrauch: Solarstrom wird sofort vor Ort verbraucht
  • Speicher-Eigenverbrauch: Solarstrom wird in Batteriespeicher geladen und später entladen
  • Nahestehende Personen: Familienmitglieder, Nachbarn innerhalb von 500 m
  • Mieterstrom: Vermieter verkauft Solarstrom an Mieter

Nicht zum steuerfreien Eigenverbrauch gehört:

  • Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist und später zurückgeholt wird (virtueller Eigenverbrauch)
  • Stromlieferungen an nicht-nahestehende Dritte
  • Gewerbliche Stromlieferungen ohne Kleinunternehmerstatus

Praxis-Tipp: Eigenverbrauchsquote maximieren

Die durchschnittliche Eigenverbrauchsquote liegt bei Privathaushalten bei 25–35%. Mit Verbrauchsverschiebung (Waschmaschine, Geschirrspüler tagschalten) können 40–50% erreicht werden. Ein Batteriespeicher (5–10 kWh) erhöht die Quote auf 60–75%. Gewerbebetriebe mit Tagesverbrauch erreichen oft 70–85% ohne Speicher.

Mieterstrom und Solarpaket I

Das Solarpaket I hat den Mieterstrom-Markt in Deutschland geöffnet. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen für Installateure, die gewerbliche Kunden betreuen.

Was ist Mieterstrom?

Beim Mieterstrom-Modell installiert der Vermieter eine Solaranlage auf dem Mietobjekt und verkauft den Strom direkt an die Mieter. Der Strompreis liegt typischerweise 10–20% unter dem örtlichen Grundversorgungstarif.

Aspekt Traditionell Mit Solarpaket I
Max. Anlagengröße 10 kW 30 kW
Bauliche Maßnahmen Erforderlich Nicht erforderlich
Steckerfertige Anlagen Nicht zulässig Bis 800 W pro Wohnung
Mietermitwirkung Erforderlich Nicht erforderlich

Balkonkraftwerke: Die 800-W-Regel

Balkonkraftwerke (steckerfertige Solaranlagen) sind durch das Solarpaket I stark vereinfacht worden:

  • Max. Leistung: 800 W (vorher 600 W)
  • Installation: Ohne Elektrofachkraft möglich
  • Meldung: Erforderlich im MaStR, aber vereinfachtes Verfahren
  • Rückspeisesperre: Pflicht (verhindert Einspeisung ins Netz)
  • Stecker: Wieland-GST18i3 (Standardstecker, nicht Schuko)

Der reale Ertrag eines Balkonkraftwerks liegt bei 300–500 kWh/Jahr. Bei einem Strompreis von 40 ct/kWh ergibt das eine Jahresersparnis von 120–200 Euro. Die Amortisationszeit liegt bei 3–5 Jahren.

Balkonkraftwerke: Realistische Erwartungen

Viele Anbieter werben mit Erträgen von 800–1.000 kWh/Jahr für ein 800-W-Balkonkraftwerk. Das ist unrealistisch. Realistisch sind 300–500 kWh/Jahr, abhängig von Ausrichtung, Verschattung und Wetterlage. Installateure sollten Kunden über realistische Erwartungen aufklären, um spätere Beschwerden zu vermeiden.

Direktvermarktung: Ab 500 kW interessant

Direktvermarktung bedeutet, dass der Solarstrom nicht über die EEG-Vergütung abgerechnet wird, sondern direkt an der Strombörse verkauft wird. Ein Direktvermarkter (z.B. Next Kraftwerke, Statkraft, ENBW) übernimmt den Verkauf.

Wann Direktvermarktung sinnvoll ist

Anlagengröße EEG-Vergütung Direktvermarktung (geschätzt) Empfehlung
Bis 100 kW 6,2–8,6 ct/kWh 8–12 ct/kWh (nach Provision) EEG
100–500 kW 5,8 ct/kWh 8–12 ct/kWh (nach Provision) EEG oder prüfen
500 kW–2 MW Ausschreibung 8–12 ct/kWh (nach Provision) Direktvermarktung
Ab 2 MW Ausschreibung 8–12 ct/kWh (nach Provision) Direktvermarktung

Die Direktvermarktung lohnt sich typischerweise ab 500 kW. Der Vorteil: Bei hohen Börsenpreisen steigt der Erlös über die EEG-Vergütung hinaus. Der Nachteil: Bei niedrigen Preisen fällt der Erlös unter die EEG-Vergütung. Es gibt keine Preisgarantie.

Funktionsweise

  1. Der Direktvermarkter meldet die Anlage an der Strombörse (EPEX Spot)
  2. Der Strom wird tagelaufend verkauft
  3. Der Direktvermarkter zahlt den Erlös abzüglich Provision (typisch 1–3 ct/kWh)
  4. Der Betreiber erhält monatlich eine Abrechnung

Zusätzlich zur Direktvermarktung erhält der Betreiber eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktwert und der EEG-Vergütung ausgleicht. Das schützt vor zu niedrigen Preisen.

Steuerliche Optimierung für Betreiber

Die Steuerbehandlung von Solaranlagen ist komplex. Hier die wichtigsten Regeln:

Privater Betreiber (bis 30 kW)

  • Umsatzsteuer: Frei (keine Anmeldung erforderlich)
  • Einkommensteuer: Frei für Eigenverbrauch, Einspeisevergütung ist steuerpflichtig
  • Gewerbesteuer: Nicht relevant
  • Buchhaltung: Keine erforderlich

Gewerblicher Betreiber (ab 30 kW)

  • Umsatzsteuer: Pflicht, aber Vorsteuerabzug auf Anschaffungskosten
  • Einkommensteuer: Pflicht auf alle Einnahmen
  • Gewerbesteuer: Prüfen, typischerweise nicht für reine Vermietung
  • Buchhaltung: Einfache EÜR erforderlich

Kleinunternehmerregelung

Betreiber mit Umsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr können die Kleinunternehmerregelung wählen. Vorteil: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug auf Anschaffungskosten.

Bei einer 30-kW-Anlage mit 70% Eigenverbrauch und 30% Einspeisung liegt der jährliche Umsatz bei etwa 2.000–3.000 Euro. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich hier, da der Vorsteuerabzug geringer ist als der Verwaltungsaufwand.

EEG-Ausschreibungen: Ab 750 kW Pflicht

Seit 2021 müssen Freiflächenanlagen ab 750 kW und Dachanlagen ab 1 MW über Ausschreibungen des BNetzA vergeben werden. Das bedeutet: Keine feste EEG-Vergütung mehr, sondern ein Gebotspreis.

Wie Ausschreibungen funktionieren

  1. Das BNetzA schreibt eine bestimmte Leistungsmenge aus (z.B. 500 MW Solar)
  2. Bieter reichen Gebote mit einem Preis ein (z.B. 5,5 ct/kWh)
  3. Die günstigsten Gebote gewinnen (merit-order-Verfahren)
  4. Der Zuschlagspreis gilt für alle Gewinner

Die durchschnittlichen Zuschlagspreise lagen 2024/2025 bei 5,0–5,8 ct/kWh für Freiflächen und 6,0–7,0 ct/kWh für Dachanlagen.

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Fazit: Was Installateure wissen müssen

Das EEG 2023 und das Solarpaket I haben den deutschen Solarmarkt geöffnet. Die wichtigsten Änderungen für Installateure:

  1. 30-kW-Grenze für steuerfreien Eigenverbrauch — öffnet den Markt für größere gewerbliche Anlagen
  2. Vereinfachte Balkonkraftwerke — neues Kundensegment ohne Montage
  3. Mieterstrom ohne bauliche Maßnahmen — Vermieter können einfacher einsteigen
  4. Höhere Vergütungssätze — 8,6 ct/kWh für kleine Dachanlagen stabilisiert den Markt

Was Sie als Nächstes tun sollten:

  • Prüfen Sie, welche Kunden von der 30-kW-Eigenverbrauchsgrenze profitieren könnten
  • Informieren Sie sich über Mieterstrom-Modelle für gewerbliche Kunden
  • Berechnen Sie Eigenverbrauchsquoten mit realistischen Verbrauchsprofilen
  • Halten Sie sich über Ausschreibungstermine des BNetzA auf dem Laufenden

Häufig gestellte Fragen

About the Contributors

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Nirav Dhanani
Nirav Dhanani

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