Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das Herzstück der deutschen Solarförderung. Die Fassung 2023, ergänzt durch das Solarpaket I von 2024, hat das Regelwerk grundlegend modernisiert. Dieser Guide erklärt Vergütung, Eigenverbrauch, Steuern und Direktvermarktung — mit aktuellen Zahlen für 2026.
Wichtig: 12-Monats-Frist für Vergütungsantrag
Der EEG-Vergütungsantrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme gestellt werden. Verspätete Anträge führen zu einem Vergütungsverlust für die verstrichene Zeit. Der Antrag wird beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht, nicht beim BNetzA.
EEG-Vergütungssätze 2026: Die aktuellen Zahlen
Die EEG-Vergütung wird jährlich angepasst. Die Werte für 2026 gelten für Anlagen, die ab Februar 2026 in Betrieb genommen werden.
Vergütungssätze nach Anlagenkategorie
| Anlagenkategorie | Leistungsbereich | Vergütung 2026 | Gültig für Inbetriebnahme |
|---|---|---|---|
| Kleine Dachanlagen | Bis 10 kW | 8,60 ct/kWh | Ab Feb 2026 |
| Mittlere Dachanlagen | 10–40 kW | 7,90 ct/kWh | Ab Feb 2026 |
| Große Dachanlagen | 40–300 kW | 6,20 ct/kWh | Ab Feb 2026 |
| Freiflächen (klein) | Bis 300 kW | 8,20 ct/kWh | Ab Feb 2026 |
| Freiflächen (mittel) | 300 kW–10 MW | 5,80 ct/kWh | Ab Feb 2026 |
| Freiflächen (groß) | Über 10 MW | Ausschreibung | - |
Die Vergütung wird über 20 Jahre garantiert (ab Inbetriebnahmedatum). Der Vergütungssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant — es gibt keine jährliche Degression für bereits vergütete Anlagen.
Vergütung vs. Marktpreis
| Jahr | EEG-Vergütung (10 kW Dach) | Durchschnittlicher Börsenpreis | Eigenverbrauchswert |
|---|---|---|---|
| 2022 | 6,49 ct/kWh | 23,5 ct/kWh | 32 ct/kWh |
| 2023 | 8,60 ct/kWh | 9,2 ct/kWh | 35 ct/kWh |
| 2024 | 8,60 ct/kWh | 8,1 ct/kWh | 38 ct/kWh |
| 2025 | 8,60 ct/kWh | 9,5 ct/kWh | 40 ct/kWh |
| 2026 | 8,60 ct/kWh | ~10 ct/kWh | 40 ct/kWh |
Der Wert des Eigenverbrauchs liegt deutlich über der EEG-Vergütung. Ein Haushalt mit 30% Eigenverbrauchsquote und einer 10-kW-Anlage spart jährlich etwa 350–450 Euro gegenüber der Volleinspeisung.
Eigenverbrauch: Steuerfrei und wirtschaftlich
Eigenverbrauch ist das wirtschaftlichste Modell für die meisten Solaranlagenbetreiber in Deutschland. Seit dem Solarpaket I ist der steuerfreie Eigenverbrauch deutlich attraktiver geworden.
Steuerliche Behandlung
| Anlagenleistung | Umsatzsteuer | Einkommensteuer | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|
| Bis 30 kW | Frei | Frei | Nicht relevant |
| 30–100 kW | Pflicht (aber Vorsteuerabzug) | Pflicht | Nicht relevant |
| Ab 100 kW | Pflicht | Pflicht | Prüfen |
Die 30-kW-Grenze ist die wichtigste Schwelle für private und gewerbliche Betreiber. Darunter ist der Eigenverbrauch vollständig steuerfrei — ohne Meldung, ohne Anmeldung, ohne Buchhaltung.
Was zählt als Eigenverbrauch
Eigenverbrauch umfasst:
- Direkter Eigenverbrauch: Solarstrom wird sofort vor Ort verbraucht
- Speicher-Eigenverbrauch: Solarstrom wird in Batteriespeicher geladen und später entladen
- Nahestehende Personen: Familienmitglieder, Nachbarn innerhalb von 500 m
- Mieterstrom: Vermieter verkauft Solarstrom an Mieter
Nicht zum steuerfreien Eigenverbrauch gehört:
- Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist und später zurückgeholt wird (virtueller Eigenverbrauch)
- Stromlieferungen an nicht-nahestehende Dritte
- Gewerbliche Stromlieferungen ohne Kleinunternehmerstatus
Praxis-Tipp: Eigenverbrauchsquote maximieren
Die durchschnittliche Eigenverbrauchsquote liegt bei Privathaushalten bei 25–35%. Mit Verbrauchsverschiebung (Waschmaschine, Geschirrspüler tagschalten) können 40–50% erreicht werden. Ein Batteriespeicher (5–10 kWh) erhöht die Quote auf 60–75%. Gewerbebetriebe mit Tagesverbrauch erreichen oft 70–85% ohne Speicher.
Mieterstrom und Solarpaket I
Das Solarpaket I hat den Mieterstrom-Markt in Deutschland geöffnet. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen für Installateure, die gewerbliche Kunden betreuen.
Was ist Mieterstrom?
Beim Mieterstrom-Modell installiert der Vermieter eine Solaranlage auf dem Mietobjekt und verkauft den Strom direkt an die Mieter. Der Strompreis liegt typischerweise 10–20% unter dem örtlichen Grundversorgungstarif.
| Aspekt | Traditionell | Mit Solarpaket I |
|---|---|---|
| Max. Anlagengröße | 10 kW | 30 kW |
| Bauliche Maßnahmen | Erforderlich | Nicht erforderlich |
| Steckerfertige Anlagen | Nicht zulässig | Bis 800 W pro Wohnung |
| Mietermitwirkung | Erforderlich | Nicht erforderlich |
Balkonkraftwerke: Die 800-W-Regel
Balkonkraftwerke (steckerfertige Solaranlagen) sind durch das Solarpaket I stark vereinfacht worden:
- Max. Leistung: 800 W (vorher 600 W)
- Installation: Ohne Elektrofachkraft möglich
- Meldung: Erforderlich im MaStR, aber vereinfachtes Verfahren
- Rückspeisesperre: Pflicht (verhindert Einspeisung ins Netz)
- Stecker: Wieland-GST18i3 (Standardstecker, nicht Schuko)
Der reale Ertrag eines Balkonkraftwerks liegt bei 300–500 kWh/Jahr. Bei einem Strompreis von 40 ct/kWh ergibt das eine Jahresersparnis von 120–200 Euro. Die Amortisationszeit liegt bei 3–5 Jahren.
Balkonkraftwerke: Realistische Erwartungen
Viele Anbieter werben mit Erträgen von 800–1.000 kWh/Jahr für ein 800-W-Balkonkraftwerk. Das ist unrealistisch. Realistisch sind 300–500 kWh/Jahr, abhängig von Ausrichtung, Verschattung und Wetterlage. Installateure sollten Kunden über realistische Erwartungen aufklären, um spätere Beschwerden zu vermeiden.
Direktvermarktung: Ab 500 kW interessant
Direktvermarktung bedeutet, dass der Solarstrom nicht über die EEG-Vergütung abgerechnet wird, sondern direkt an der Strombörse verkauft wird. Ein Direktvermarkter (z.B. Next Kraftwerke, Statkraft, ENBW) übernimmt den Verkauf.
Wann Direktvermarktung sinnvoll ist
| Anlagengröße | EEG-Vergütung | Direktvermarktung (geschätzt) | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Bis 100 kW | 6,2–8,6 ct/kWh | 8–12 ct/kWh (nach Provision) | EEG |
| 100–500 kW | 5,8 ct/kWh | 8–12 ct/kWh (nach Provision) | EEG oder prüfen |
| 500 kW–2 MW | Ausschreibung | 8–12 ct/kWh (nach Provision) | Direktvermarktung |
| Ab 2 MW | Ausschreibung | 8–12 ct/kWh (nach Provision) | Direktvermarktung |
Die Direktvermarktung lohnt sich typischerweise ab 500 kW. Der Vorteil: Bei hohen Börsenpreisen steigt der Erlös über die EEG-Vergütung hinaus. Der Nachteil: Bei niedrigen Preisen fällt der Erlös unter die EEG-Vergütung. Es gibt keine Preisgarantie.
Funktionsweise
- Der Direktvermarkter meldet die Anlage an der Strombörse (EPEX Spot)
- Der Strom wird tagelaufend verkauft
- Der Direktvermarkter zahlt den Erlös abzüglich Provision (typisch 1–3 ct/kWh)
- Der Betreiber erhält monatlich eine Abrechnung
Zusätzlich zur Direktvermarktung erhält der Betreiber eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktwert und der EEG-Vergütung ausgleicht. Das schützt vor zu niedrigen Preisen.
Steuerliche Optimierung für Betreiber
Die Steuerbehandlung von Solaranlagen ist komplex. Hier die wichtigsten Regeln:
Privater Betreiber (bis 30 kW)
- Umsatzsteuer: Frei (keine Anmeldung erforderlich)
- Einkommensteuer: Frei für Eigenverbrauch, Einspeisevergütung ist steuerpflichtig
- Gewerbesteuer: Nicht relevant
- Buchhaltung: Keine erforderlich
Gewerblicher Betreiber (ab 30 kW)
- Umsatzsteuer: Pflicht, aber Vorsteuerabzug auf Anschaffungskosten
- Einkommensteuer: Pflicht auf alle Einnahmen
- Gewerbesteuer: Prüfen, typischerweise nicht für reine Vermietung
- Buchhaltung: Einfache EÜR erforderlich
Kleinunternehmerregelung
Betreiber mit Umsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr können die Kleinunternehmerregelung wählen. Vorteil: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug auf Anschaffungskosten.
Bei einer 30-kW-Anlage mit 70% Eigenverbrauch und 30% Einspeisung liegt der jährliche Umsatz bei etwa 2.000–3.000 Euro. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich hier, da der Vorsteuerabzug geringer ist als der Verwaltungsaufwand.
EEG-Ausschreibungen: Ab 750 kW Pflicht
Seit 2021 müssen Freiflächenanlagen ab 750 kW und Dachanlagen ab 1 MW über Ausschreibungen des BNetzA vergeben werden. Das bedeutet: Keine feste EEG-Vergütung mehr, sondern ein Gebotspreis.
Wie Ausschreibungen funktionieren
- Das BNetzA schreibt eine bestimmte Leistungsmenge aus (z.B. 500 MW Solar)
- Bieter reichen Gebote mit einem Preis ein (z.B. 5,5 ct/kWh)
- Die günstigsten Gebote gewinnen (merit-order-Verfahren)
- Der Zuschlagspreis gilt für alle Gewinner
Die durchschnittlichen Zuschlagspreise lagen 2024/2025 bei 5,0–5,8 ct/kWh für Freiflächen und 6,0–7,0 ct/kWh für Dachanlagen.
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Fazit: Was Installateure wissen müssen
Das EEG 2023 und das Solarpaket I haben den deutschen Solarmarkt geöffnet. Die wichtigsten Änderungen für Installateure:
- 30-kW-Grenze für steuerfreien Eigenverbrauch — öffnet den Markt für größere gewerbliche Anlagen
- Vereinfachte Balkonkraftwerke — neues Kundensegment ohne Montage
- Mieterstrom ohne bauliche Maßnahmen — Vermieter können einfacher einsteigen
- Höhere Vergütungssätze — 8,6 ct/kWh für kleine Dachanlagen stabilisiert den Markt
Was Sie als Nächstes tun sollten:
- Prüfen Sie, welche Kunden von der 30-kW-Eigenverbrauchsgrenze profitieren könnten
- Informieren Sie sich über Mieterstrom-Modelle für gewerbliche Kunden
- Berechnen Sie Eigenverbrauchsquoten mit realistischen Verbrauchsprofilen
- Halten Sie sich über Ausschreibungstermine des BNetzA auf dem Laufenden